Es muss nicht alles gleich weg sein
Der Verkauf der Ihrer Immobilie im Rahmen der Scheidung kann der beste Weg sein, muss es aber nicht. Neben dem Verkauf gibt es auch andere Möglichkeiten, die in Betracht kommen können. So wäre ein Weg die Eigentumsübertragung, bei der eine der Parteien die Immobilien behält und der anderen Partei ihren Anteil abkauft.
Auch die Realteilung, zum Beispiel bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, könnte interessant sein. Hier erhält jede Partei dieselbe Anzahl an Wohnungen.
Die finanzierte Immobilie
Ebenso wäre die Vermietung der Immobilie, sofern noch eine Finanzierung auf der Immobilie liegt. Die Vermietung könnte unnötige Bankkosten sparen, die durch einen Verkauf entstehen können.
Die finanzierte Immobilie
In den meisten Fällen wird eine Immobilie bei Kauf nicht komplett bar bezahlt, sondern über eine Bank mitfinanziert. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Scheidung Ihre Immobilie verkaufen wollen und diese noch mit Bankschulden belastet ist, gilt es das Gespräch mit der Bank zu suchen.
In der Regel verlangen Banken eine Strafgebühr (Vorfälligkeitsentschädigung), wenn der Kreditvertrag durch einen Verkauf vorzeitig beendet wird. Diese Strafgebühr geht schnell in die tausenden Euros, sodass die Prüfung vorab sehr sinnvoll ist.
Der Ehevertrag vorab
Vertrag kommt von vertragen; doch man weiß nie, was im Leben alles so passiert. Somit kann schon vor Schließung der Ehe alles Wichtige schriftlich in einem Vertrag geklärt werden.
Im Nachhinein lassen sich dadurch viele Unstimmigkeiten vermeiden. Übrigens: Ein Ehevertrag kann auch während der Ehe geschlossen werden.
Für das Kind das Zuhause erhalten
Sofern sich beide Noch-Ehepartner einig sind, kann die gemeinsame Immobilie auch auf das Kind, bzw. die Kinder per Schenkung oder Vorerbe übertragen werden. Bei mehreren Kindern kann es natürlich auch als Vorschuss auf eine mögliche Erbschaft angerechnet werden.
Eine weitere Option wäre, dass nur ein Partner seinen Teil auf das Kind, bzw. die Kinder überträgt. Haben Sie minderjährige Kinder, muss das Vormundschaftsgericht allerdings der Übertragung zustimmen.
Neben speziellen Immobilienmediatoren sind auch viele Immobilienmakler durch ihre tagtägliche Arbeit mit dem Thema: Scheidungsimmobilie vertraut, so dass es sich lohnt, den Immobilienmakler als Fachmann mit ins Boot zu nehmen. Neben der professionellen Markteinwertung Ihrer Immobilie, steht er Ihnen auch mit der Erarbeitung gemeinsamer Lösungswege zur Seite.
Wir sind an Ihrer Seite
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